Ablauf der Vermittlung
Wir sprechen Deutsch und Englisch. Gerne betreuen wir auch sog. Rückkehrer, die evtl. in einem anderen Bundesland tätig waren und dort jetzt arbeitslos bzw. arbeitssuchend sind! Hier muss oft auch eine Wohnung etc. gefunden werden. Auch das gehört teilweise zu unserem Leistungsumfang. Fragen Sie uns einfach.
Unser "Normal-Kunde" ist entweder seit mindestens 6 Wochen (neu und kürzer seit 2011)
Leistungs-Empfänger bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. erhält
bei Hilfebedürftigkeit Unterstützungs-Leistungen der diversen
ARGE´n der Landkreise. Auf den Vermittlungsgutschein von der ARGE besteht
derzeit in Deutschland noch kein Rechtsanspruch.
Es läuft aber hierzu eine Petition vor dem Deutschen Bundestag um auch
Hartz-IV Empfängern einen Rechtsanspruch auf diese Gutscheine zu "garantieren".
In der Praxis wird allerdings meistens auch von den ARGEŽn und
Sozialbürgerhüusern in München der vom Kunden beantragte
Vermittlungsgutschein für drei Monate befristet ausgegeben.
Diese Kunden der öffentlichen Arbeitsvermittlung erhalten auf eigenen,
schriftlichen oder mündlichen Antrag einen sogenannten
VERMITTLUNGSGUTSCHEIN (kurz VGS genannt). Auf den Seiten der
Bundesagentur für Arbeit finden Sie hierzu vielleicht auch
noch weitere Informationen. Leider hat man dort vüllig
grundlos und gegen die Interessen der eigenen Kunden und auch entgegen
den Interessen die Arbeitssuchenden so schnell als müglich wieder
in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, die ehemals dort verüffentlichten
Adressen der Privaten Arbeitsvermittler (PAV) entfernt. Heute finden sie dort
dafür Adressen von Verbänden, welche wir PAV nie gebraucht,
gewollt oder gewält haben.
Wir distanzieren uns sogar ausdrülich von diesen Verbänden.
Diese vertreten weder die Interessen der Arbeitssuchenden - noch die Ziele
der Privaten Arbeitsvermittler in Deutschland.
Auch sind deren Zielsetzungen nicht mit den Meinungen der EU-Kommission in
Brüssel im Einklang.
Auf diesen Gutschein der Agentur für Arbeit besteht ein Rechtsanspruch
nach § 421g SGB III oder auch nach dem § 16 Absatz 1 SGB II in
Verbindung mit § 421g SGB III.
Der Wert des Gutscheines beträgt derzeit zwischen € 2.000 bis €
2.500 (Behinderte, Langzeitarbeitslose), jeweils inklusive 19% Umsatzsteuer!
Hier noch ein Link zur gesetzlichen Grundlage - das ist das Sozialgesetzbuch.
Wir bekommen diesen Vermittlungsgutschein von IHNEN! Wir stellen also keinen Antrag. Das müssen Sie bei ihrem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes oder der ARGE selbst tun! Der VGS ist IHR Zahlmittel für unsere Dienstleistung ihnen bei der Arbeitssuche erfolgreich behilflich zu sein. Sie werden damit also unser KUNDE!
Zusätzlich schliessen wir mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag (kurz VV genannt) ab.
Der Vermittlungsvertrag ist grundsätzlich NACH der Ausstellung des VGS zu schliessen! Also auch beim Datum entsprechend wenigstens einen Tag nach Aushändigung des VGS von Ihnen zu datieren. Mit VGS plus VV stunden wir Ihnen, wie gesetzlich vorgesehen, den Preis aus dem Vermittlungsvertrag und rechnen DIREKT mit ihrer Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen ARGE ihres Landkreises ab!
Natürlich können wir nur dann erfolgreich abrechnen, wenn wir Sie entsprechend den Richtlinien mit Erfolg vermittelt haben.
1. die Tätigkeit muss sozialversicherungspflichtig sein
2. die Tätigkeit muss wöchentlich mindestens 15 Arbeitsstunden betragen
3. wir müssen unser angemeldetes Gewerbe für private Arbeitsvermittlung belegen
4. unter Umständen müssen wir eine steuerliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung vom
Finanzamt vorlegen
5. die Beschäftigungsdauer muss mindestens drei Monate betragen
6. Sie dürfen beim vermittelten Arbeitgeber in den letzten vier Jahren nicht oder maximal
nur drei Monate beschäftigt gewesen sein
........ (es kann noch mehr sein)
Darüberhinaus erhalten wir unser Honorar in zwei Teilbeträgen und zwar
50% - also € 840,34 zzgl. 19% abzuführende Umsatzsteuer = € 1.000,--
nach Abschluss ihres Arbeitsvertrages plus mindestens 6 Wochen Tätigkeit bei dem von uns vermittelten Arbeitgeber sowie weitere
50% - also € 840,34 zzgl. 19% abzuführende Umsatzsteuer = € 1.000,-- nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten bei dem von uns vermittelten Arbeitgeber. Zusätzlich müssen wir auch noch von diesem Arbeitgeber nach diesen zwei Fristen jeweils eine schriftliche Beschäftigungsbestätigung verlangen und der jeweiligen Abrechnungsstelle zusätzlich zu den anderen Nachweisen einreichen.
Sie können sich selbst ausrechnen, dass wir manchmal bis zu 9 Monate - da ihre neue Tätigkeit ja oftmals nicht SOFORT beginnen wird - auf unser Honorar "warten" müssen. Deshalb wollen wir auch so effektiv wie möglich mit ihnen zusammenarbeiten.
Ihre Unterlagen werden bei uns eingescannt, überdacht, evtl. neu zusammengestellt, korrigiert und diversen Arbeitgeber in geeigneter Form - auch persönlich - präsentiert. Wir sind "vor Ort" uns sprechen mit den Arbeitgebern direkt.
Arbeitgeber interessieren sich dafür mit uns zusammenzuarbeiten, weil wir den Einstellungs-Prozess professionalisieren, standardisieren, Zeit und Nerven durch eine Vorselektion sowie teure Inserate einsparen! Keine Inserate - keine verunsicherten eigenen Mitarbeiter! Das sind unsere für Arbeitgeber kostenlosen Dienstleistungen.
Wir benutzen zudem den kompletten Pool der Arbeitssuchenden des Systems der Bundesagentur für Arbeit. Effektiv - vor Ort! Sind also Makler zwischen den Arbeitssuchenden und den Arbeitgebern und bringen Wünsche so zusammen, dass sich der Markt zusammenfindet.
Wichtiger Hinweis Link-Kauf-Verkauf-Tausch-Anfrager:
Es ist uns - seitdem wir eine Seite mit höherem PR sind, LEIDER zeitlich nicht mehr möglich jede Verlinkungs-Anfrage zu beantworten.
Wir bitten um Verständnis.
Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit über Teliad entsprechende Links zu kaufen (Sie können dort
sogar selbst Links verkaufen). Manchmal bieten wir dort auch Links von unserer Seite themenbezogen an.
Gehen Sie dazu einfach auf diesen Link-Marktplatz, eröffnen Sie dort eine kostenloses "Konto" und geben Sie in die
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wenn Google will auch PR-7) Links nach. Wir sind bereits jetzt mit vielen Treffern auf hohen Positionen der SUMAŽs.
Danke und auf Wiedersehen.
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